Was sich oberhalb von 800 Watt ändert
Die 800-Watt-Grenze ist keine technische Obergrenze, sondern die Schwelle, bis zu der eine Solaranlage als Steckersolargerät gilt und damit die stark vereinfachten Regeln nutzen darf: Registrierung im Marktstammdatenregister, Betrieb an einer normalen Außensteckdose, Aufbau ohne Fachbetrieb. Details dazu stehen in unserem Ratgeber zur 800-Watt-Regelung.
Wer darüber hinaus will, wechselt in eine andere Kategorie. Die Anlage wird fest angeschlossen, und dieser Anschluss ist reglementiert: Nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung nur der Netzbetreiber selbst oder ein Installationsunternehmen ausführen, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Der Elektriker, den man beim Balkonkraftwerk bewusst nicht braucht, ist hier nicht verhandelbar.
| Punkt | Balkonkraftwerk | PV-Terrasse / Solar-Carport |
|---|---|---|
| Leistung | bis 800 W Wechselrichter | typisch mehrere Kilowatt, je nach Dachfläche |
| Anschluss | Schutzkontaktstecker, selbst gemacht | Festanschluss durch eingetragenen Installationsbetrieb |
| Anmeldung | nur Marktstammdatenregister | Marktstammdatenregister und Netzbetreiber |
| Einspeisung | unvergütet ins Hausnetz | vergütet nach EEG, Zähler wird getauscht |
| Baurecht | in der Regel kein Thema | Landesbauordnung entscheidet, siehe unten |
| Rückbau | abschrauben, mitnehmen | bleibt am Gebäude, Sache der Eigentümer |
| Zweitnutzen | keiner | Dach über Terrasse oder Auto |
Das Prinzip: Das Dach ist die Anlage
Eine gewöhnliche Photovoltaikanlage wird auf ein fertiges Dach geschraubt. Bei einer PV-Terrasse und einem Solar-Carport übernehmen die Module die Dacheindeckung gleich mit: Statt Glas oder Wellplatte liegen Solarmodule in der Unterkonstruktion. Verbaut werden dafür in der Regel Glas-Glas-Module, bei denen die Zellen zwischen zwei Glasscheiben laminiert sind – anders als bei den üblichen Modulen mit Kunststoffrückseite, die als Überkopfverglasung nicht vorgesehen sind.
Der wirtschaftliche Kern der Sache ist diese Doppelfunktion. Man vergleicht nicht „Solaranlage gegen keine Solaranlage", sondern „Terrassendach mit Stromertrag gegen Terrassendach ohne". Wer die Überdachung ohnehin bauen wollte, rechnet nur die Differenz gegen den Ertrag – und die fällt deutlich freundlicher aus als der volle Anlagenpreis.
Zum Größenverhältnis: Ein 800-Watt-Balkonkraftwerk und eine 4,5-Kilowatt-Überdachung trennt ungefähr der Faktor fünfeinhalb an installierter Leistung. Das ist der Grund, warum diese Anlagen in einer anderen Liga rechnen – und warum sie die andere Liga an Formalien auslösen.
Anmeldung, Vergütung, Steuer
Anmeldung. Zusätzlich zum Marktstammdatenregister meldet der Installationsbetrieb die Anlage beim Netzbetreiber an. Der tauscht den Zähler gegen einen Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst.
Einspeisevergütung. Für Anlagen auf Gebäuden bis 10 Kilowatt nennt die Bundesnetzagentur für die Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung (Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze). Diese Sätze sinken halbjährlich und gelten dann für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Daraus folgt dieselbe Logik wie beim Balkonkraftwerk, nur mit größeren Zahlen: Selbst verbrauchter Strom ist rund drei- bis viermal so viel wert wie eingespeister. Er spart den vollen Arbeitspreis, die Einspeisung bringt 7,70 Cent. Wer plant, sollte deshalb nicht die größtmögliche Anlage suchen, sondern die, deren Ertrag möglichst weit im eigenen Haushalt landet – Wärmepumpe, Wallbox und Speicher verschieben diese Rechnung spürbar.
Umsatzsteuer. Nach § 12 Absatz 3 UStG gilt ein Nullsteuersatz für die Lieferung von Solarmodulen einschließlich der für den Betrieb wesentlichen Komponenten und Speicher an den Anlagenbetreiber, sofern die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen beziehungsweise bestimmten öffentlichen Gebäuden installiert wird und die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister 30 Kilowatt (peak) nicht übersteigt. Dieselbe Regel, die Balkonkraftwerke mehrwertsteuerfrei macht, greift also auch hier. Wie weit sie die Unterkonstruktion und die Montage erfasst, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört ins Angebotsgespräch.
Baugenehmigung: Ländersache
Ob eine Überdachung genehmigt werden muss, steht in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes – 16 Länder, 16 Regelwerke. Bayern zeigt die typische Systematik: Nach Art. 57 BayBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 Quadratmeter Fläche verfahrensfrei (außer im Außenbereich), ebenso Solarenergieanlagen in, auf und an Dach- und Außenwandflächen.
Was es kostet – und warum hier keine Preisspanne steht
Für Solar-Carports und PV-Terrassen gibt es keine neutrale Preisstatistik, wie sie für Balkonkraftwerke existiert. Die Angebote unterscheiden sich zu stark, und wir tragen keine Zahl ein, die wir nicht belegen können. Was den Preis treibt, lässt sich dagegen klar benennen – und danach lassen sich Angebote vergleichen:
- Überdachte Fläche und Spannweite – jede stützenfreie Verbreiterung kostet überproportional Material.
- Unterkonstruktion – Aluminium, Stahl oder Holz, mit deutlich verschiedenen Preisen und Optiken.
- Modultyp – Glas-Glas-Module in Überkopfqualität, teils mit unterschiedlichem Transparenzgrad.
- Fundament – Punktfundamente, Bodenhülsen oder vorhandene Bodenplatte machen einen großen Unterschied.
- Elektroinstallation – Wechselrichter, Leitungsweg zum Zählerschrank, gegebenenfalls Zählerschrank-Erneuerung.
- Zusatztechnik – Speicher und Wallbox erhöhen den Eigenverbrauch, aber eben auch den Preis.
Aussagekräftig sind Angebote deshalb erst, wenn sie diese Punkte einzeln ausweisen. Ein Pauschalpreis „schlüsselfertig" ohne Angabe von Modulleistung, Unterkonstruktion und Fundamentart lässt sich mit nichts vergleichen.
Wann sich der Umstieg lohnt – und wann nicht
Dafür spricht es, wenn die Überdachung ohnehin ansteht, wenn das Hausdach für Photovoltaik ausfällt (Verschattung, Denkmalschutz, falsche Ausrichtung, anstehende Sanierung), wenn tagsüber viel Strom im Haus verbraucht wird oder ein E-Auto in der Einfahrt steht – und wenn die Fläche dem Süden, Südosten oder Südwesten zugewandt ist. Was Ausrichtung und Neigung ausmachen, steht im Ratgeber zur Ausrichtung.
Dagegen spricht es, wenn es nur um die Stromrechnung geht: Ein Balkonkraftwerk kostet einen Bruchteil, ist in zwei Stunden montiert, braucht keinen Handwerker und beim Auszug nimmt man es mit. Auch bei Mietwohnungen und in Eigentümergemeinschaften ohne Zustimmung zur baulichen Veränderung ist die Überdachung keine Option – dann bleibt das Steckersolargerät die realistische Lösung, siehe Balkonkraftwerk als Mieter. Und wer den Ertrag im Sommer ohnehin nicht selbst verbraucht, gewinnt mit mehr Fläche wenig: Der Überschuss bringt dann 7,70 Cent, nicht den Strompreis.
Häufige Fragen
Nur bis zur Grenze des Steckersolargeräts: 800 Watt Wechselrichter-Ausgangsleistung, angeschlossen über eine Steckdose. Darüber hinaus wird die Anlage fest angeschlossen – und dieser Anschluss darf nach § 13 Absatz 2 NAV nur durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Zur Registrierung im Marktstammdatenregister kommt die Anmeldung beim Netzbetreiber hinzu.
Für Anlagen auf Gebäuden bis 10 Kilowatt mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 nennt die Bundesnetzagentur 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Der Eigenverbrauch bleibt der stärkere Hebel: Er spart den vollen Strompreis.
Das entscheidet die Landesbauordnung. In Bayern sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 Quadratmeter verfahrensfrei (außer im Außenbereich), ebenso Solaranlagen an Dach- und Außenwandflächen (Art. 57 BayBO). Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Abstandsflächen, Bebauungsplan und Gestaltungssatzung gelten weiter. Die Gemeinde gibt vor der Bestellung verbindlich Auskunft.
Für Solarmodule samt der für den Betrieb wesentlichen Komponenten und Speicher gilt nach § 12 Absatz 3 UStG ein Nullsteuersatz, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen installiert wird und die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister 30 Kilowatt (peak) nicht übersteigt. Ob auch Unterkonstruktion und Montage darunter fallen, hängt vom Einzelfall ab – das gehört ins Angebotsgespräch.