Das Solarpaket I – die wichtigste Reform
Das Solarpaket I trat im Mai 2024 in Kraft und brachte die bisher größte Vereinfachung für Balkonkraftwerk-Betreiber in Deutschland:
Vorher (bis April 2024)
- Max. 600 W Wechselrichterleistung
- Anmeldung beim Netzbetreiber nötig
- Anmeldung im MaStR nötig
- Wieland-Stecker empfohlen
Jetzt (seit Mai 2024)
- Max. 800 W Wechselrichterleistung
- Netzbetreiber-Anmeldung entfällt
- Nur noch MaStR-Anmeldung
- Schukostecker ausdrücklich erlaubt
Die geltenden Grenzwerte
| Parameter | Grenzwert | Hinweis |
|---|---|---|
| Wechselrichterleistung | 800 W | Gilt pro Anlage/Haushalt |
| Modulleistung (Wp) | 2.000 Wp | Ca. 4–5 Module à 400–430 Wp |
| Steckverbindung | Schuko erlaubt | VDE-geprüfter Wechselrichter nötig |
| Anmeldung | MaStR | Netzbetreiber-Anmeldung entfällt |
| Einspeisevergütung | 0 € | Kein Anspruch auf Vergütung |
Regelung in Österreich und Schweiz
| Land | Max. Leistung | Anmeldung |
|---|---|---|
| Deutschland | 800 W | MaStR (kostenlos) |
| Österreich | 800 W | Netzbetreiber informieren |
| Schweiz | 600 W | Netzbetreiber informieren |
Häufige Fragen zur 800W-Regelung
Die 800W-Grenze gilt pro Netzanschluss (Haushalt). Zwei separate 800W-Wechselrichter an einem Anschluss würden 1.600 W ins Netz einspeisen – das ist nicht gestattet. Du kannst jedoch mehrere Module an einem 800W-Wechselrichter betreiben, solange die Wechselrichterleistung 800 W nicht überschreitet.
Ja, absolut. Geräte mit 600W sind weiterhin vollständig legal. Die Erhöhung auf 800W ist eine Obergrenze, keine Pflicht. Ältere Anlagen müssen nicht aufgerüstet oder nachgerüstet werden.
Es gibt politische Diskussionen über eine weitere Anhebung, aber Stand 2026 ist keine Änderung in Kraft. Die EU-Norm VDE-AR-N 4105 wird regelmäßig überarbeitet – eine spätere Anhebung ist möglich, aber nicht beschlossen.